AGB
der Firma HoGtec Christian Hohmann
Inhaltsverzeichnis :
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Preise und Versandkosten
§ 4 Zahlung, Fälligkeit und Verzug
§ 5 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
§ 6 Auslieferung und Rügeobliegenheit
§ 7 Eigentumsvorbehalt
§ 8 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 9 Gewährleistung
§ 10 Verjährungsfrist
§ 11 Haftung auf Schadensersatz
§ 12 Verwendung von Daten
§ 13 Sonstiges
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei HoGtec Christian Hohmann nachfolgend "HoGtec" genannt, die von Verbrauchern oder Unternehmern über die Internetportale oder in sonstiger Form getätigt werden. Bei mündlichen (insb. telefonischen) Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als HoGtec ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere wird der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, schon jetzt widersprochen.
1.2
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, § 14 Abs. 2 BGB.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1
Die Darstellung der Produkte im Shop stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation dar. Für eine Bestellung im HoGtec-Webshop muss der Besteller:
1) Artikel in den Warenkorb legen;
2) Login, Rechnungs- und Lieferadresse wählen und eingeben;
3) Versandart und Zahlungsart wählen;
4) auf der Kontrollseite die Richtigkeit seiner Angaben bestätigen
5) am Ende auf den Button "kaufen" klicken.
Der Bestellprozess und der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Durch Anklicken des Buttons „kaufen“ gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenden Waren ab. Den Eingang der Bestellung bestätigt HoGtec dem Besteller umgehend per E-Mail. Die Bestellung stellt ein Angebot an HoGtec zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Besteller ist an seine Angebotserklärung 5 Tage lang gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann HoGtec die Annahme des Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt grundsätzlich durch die Auslieferung der Ware oder ausnahmsweise, indem HoGtec dem Besteller in sonstiger Weise - etwa durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail - die Bestellung in Textform verbindlich bestätigt; die automatische Bestellbestätigungs-Email bezüglich des Eingangs der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im o.g. Sinne. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Angebotsbindungsfrist des Bestellers, d.h. innerhalb von 5 Tagen. Sollte die Auslieferung ausnahmsweise erst nach Ablauf von 5 Tagen erfolgen, ist der Besteller nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Ansonsten ist die nach Ablauf von 5 Tagen erfolgende Warenanlieferung ein neues Angebot zum Vertragsabschluss; der Besteller kann dieses Angebot durch ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (insb. Zueignungs- oder Gebrauchshandlungen) annehmen; HoGtec verzichtet insofern auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
2.2
Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Er kann vor dem Absenden der Bestellung ausgedruckt werden. Die konkreten Bestelldaten werden abgespeichert sind jedoch aus Sicherheitsgründen nicht per Internet abrufbar.
2.3
Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird –vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall –entsprechend § 2.1 zunächst ein Vorvertrag geschlossen. HoGtec ist zunächst lediglich verpflichtet, sich um eine ausreichende Belieferung zu bemühen und gegebenenfalls seine Zulieferer zu kontaktieren. Der Unternehmer ist zunächst nur verpflichtet, HoGtec, ein Abstandnehmen von der Bereitschaft zum Abschluss des (künftigen) Vertragschlusses zumindest drei Tage im Voraus in Textform anzuzeigen. Der Vorvertrag entfaltet eine zweiwöchige Bindungswirkung. Sofern HoGtec die Ware innerhalb der Zweiwochenfrist bereit stellt oder ausliefert und eine Erklärung nach Satz 3 HoGtec zu diesem Zeitpunkt nicht zugegangen ist, kommt der Hauptvertrag automatisch zustande.
2.4
Sollte HoGtec das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten (§ 150 II BGB). HoGtec wird den Besteller unverzüglich nach der Bestellung in Textform auf das modifizierte Angebot hinweisen. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen ausdrücklich bzw. durch schlüssiges Handeln (insb. Zueignungs- oder Gebrauchshandlungen) oder per E-Mail –anzunehmen. HoGtec verzichtet insofern auf einen Zugang der Annahmeerklärung des Bestellers (§ 151 BGB). Sofern der Besteller als Unternehmer im größeren Umfang selbstständig beruflich am Markt tätig ist und der auf die getroffene Vereinbarung bezogene modifizierten Angebotserklärung nicht binnen 3 Tagen nach Zugang widerspricht, gilt das Angebot als angenommen, es sei denn, dass HoGtec wegen einer erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Bestellung mit einer Annahme des modifizierten Angebots nicht rechnen durfte.
2.5
Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot von HoGtec offensichtliche Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. HoGtec muss dem Besteller nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler oder um eine falsche Angabe handelt. Sofern der Besteller Verbraucher ist, haftet HoGtec für alle Beschaffenheitsangaben im Sinne des § 434 I 3 BGB uneingeschränkt; insbesondere darf der Verbraucher auf die Richtigkeit der auf den unter § 1.1 genannten Webseiten gemachten Produktangaben vertrauen.
§ 3 Preise und Versandkosten
3.1
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von (derzeit) 19 %.
3.2
HoGtec liefert nach Deutschland und Österreich. Für den Versand berechnen wir eine Versandkostenpauschale. Diese richtet sich nach der jeweils gültigen Versandkostentabelle und wird vor dem Absenden der Bestellung angezeigt. Bei dem Versand in Nicht-EU-Länder (z.B. in die Schweiz oder Norwegen) fallen zudem Verzollungskosten an, die nicht in den pauschalen Versandkosten enthalten sind!
Bei einem Versand auf verschiedene Inseln werden zusätzliche Kosten berechnet, die sich ebenfalls nach der nachfolgenden Versandkostentabelle richten.
Die Versandkosten Paketdienst mit DHL, DPD oder UPS unterteilen sich wie folgt:
* Zone 1 Deutschland
Versandkosten 6,90 €
Für Pakete von 1,20 Meter bis 1,80 Meter (Sperrgut) und Waren die nicht für den Paketversand geeignet sind (>31 kg), wird automatisch die Versandart Spedition oder Sperrgut angezeigt. Der Versand per Spedition kostet 77,- €, für Sperrgut 29,90 €.
* Zone 2 Österreich,
Versandkosten 16,90 €
Zuschläge (nicht in den Versandkosten enthalten)
Deutsche Inseln 8,90 €
§ 4 Zahlung, Fälligkeit und Verzug
4.1
Der Kaufpreis für die Waren und ihre Versendung ist bei Vertragsschluss sofort fällig und per Vorkasse, Rechnung oder per Barzahlung bei Abholung der Ware am Firmensitz zu zahlen. Die Frist zur Zahlung bei Rechnungskauf beträgt 10 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern nichts abweichend vereinbart wurde.
4.2
Unbeschadet der vorangegangenen Regelungen ist die Kaufpreiszahlung in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers 10 Tage nach Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nichterfüllung (insb. einer Mängelbeseitigung) steht.
Teillieferungen sind zulässig, allerdings nur unter der strengen Voraussetzung, dass die Annahme bei verständiger Würdigung der Lage von HoGtec und Ihrer schutzwürdigen Interessen dies Ihnen auch zumutbar ist; der Kaufpreis wird der Teillieferung entsprechend anteilig fällig. Der Warenlieferung liegt ein Rechnungsbeleg bei. Der Rechnungsbetrag ist in einer Summe zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab ordnungsgemäßem Zugang der Ware nebst Rechnung kommt der Besteller automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 III BGB); dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur bei entsprechendem Warnhinweis in der jeweiligen Rechnung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
4.3
HoGtec ist im Fall des Zahlungsverzugs nach fruchtlosem Fristablauf zum Rücktritt berechtigt. Entbehrlich wird die Fristsetzung, wenn der Schuldner die Leistung endgültig verweigert oder er die Leistung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist nicht bewirkt und HoGtec sein Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat. Besondere Umstände, die unter beiderseitigem Interesse den Rücktritt rechtfertigen, können ebenfalls geltend gemacht werden.
4.4
Der Besteller haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei HoGtec bereit gestellten oder bereits ausgelieferten Sache (§ 287 BGB). Nimmt der Besteller die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an - ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen – schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Expresskosten oder etwaige Verwahrkosten, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); HoGtec hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten (§ 300 BGB). Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn der Kunde zum konkret vereinbarten Leistungszeitpunkt an der angegebenen Lieferadresse persönlich nicht anzutreffen ist. Sofern der Besteller die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann HoGtec vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB).
§ 5 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
5.1
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
5.2
Die Abtretung eines Anspruchs des Bestellers gegenüber HoGtec ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von HoGtec rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
5.3
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Auslieferung und Rügeobliegenheit
6.1
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Sofern der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Besteller Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und HoGtec dem Besteller diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat, ansonsten erst mit Übergabe der Sache an den Besteller bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 II BGB).
6.2
HoGtec bemüht sich, die Ware schnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur in Textform vereinbarte Liefertermine als verbindlich.
6.3
Der Besteller hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Die Rechte des Verbrauchers aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit nicht eingeschränkt; aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Verbrauchers nach § 254 BGB erwachsen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt.
6.4
Sofern der Besteller Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Kunden. Sofern diese Kunden Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen HoGtec und dem Unternehmer gleichfalls als empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft Sie an Stelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach § 7.4; die Rechte des Verbrauchers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HoGtec. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung des eingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die HoGtec gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von HoGtec mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller HoGtec unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann HoGtec nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Besteller.
BEGINN WIDERRUFSBELEHRUNG
§ 8 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
8.1 Widerrufsrecht (Allgemein / eCommerce)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie HoGtec Christian Hohmann, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Christian Hohmann, Gerhart-Hauptmann Straße 5, 48683 Ahaus E-Mail: info@hogtec.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
8.2 Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular benutzen, um Ihren Widerruf zu erklären.
ENDE WIDERRUFSBELEHRUNG
8.3 Rücksendekostenverpflichtung bei einem Widerruf
Sie haben die Kosten für die Rücksendung zu tragen.
8.4
Ein Widerrufsrecht besteht nicht gem. § 312g BGB u.a. nicht für
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder diese zum Download angeboten wird.
Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
§ 9 Gewährleistung
9.1
Sofern der Besteller Verbraucher ist, gelten - vorbehaltlich der Haftungsvereinbarung nach § 12 - die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 474 ff. BGB).
9.2
Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird HoGtec zunächst auf eigene Kosten durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (nach Wahl des Kunden) (§ 439 I BGB). HoGtec kann die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Bestellers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt (§ 439 IV BGB). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Besteller - vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung nach § 12 – die weitergehenden Rechte nach § 437 Nr. 1-3 BGB.
Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
bei Schäden, die beim Besteller durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sofern diese nicht auf einer mangelhaften Montageanleitung beruhen, bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Besteller schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer). HoGtec leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
9.3
Sowohl für den Fall des berechtigten Reparaturersuchens als auch für den Fall des berechtigten Ersatzersuchens ist der Besteller verpflichtet, das mangelhafte Produkt auf Kosten von HoGtec an die angegebene Rücksendeadresse (§ 8.1) - möglichst unter Angabe der Auftragsnummer - einzusenden. Vor der Einsendung sollte der Kunde im eigenen Interesse von ihm eingefügte Gegenstände (z. B. Chips oder Karten) aus dem Produkt entfernen. HoGtec ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet HoGtec nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für HoGtec ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist; in diesem Fall informiert HoGtec den Besteller und hält den Gegenstand zur Abholung bereit. Der Besteller hat, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Besteller, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen. Sollte sich bei der Produktuntersuchung herausstellen, dass es sich um eine offensichtlich unbegründete Mängelrüge handelt, ist der Besteller HoGtec zur Aufwandsentschädigung in Höhe eines Pauschalbetrages von 40,00 € verpflichtet; beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands im Einzelfall unbenommen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Beweislastregelung des § 476 BGB unberührt. Sollte tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegen, wird HoGtec dem Kunden die verauslagten Versendungskosten umgehend nach Durchführung der Nacherfüllung erstatten (§ 439 II BGB).
9.4
Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Besteller als Unternehmer die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten (§ 439 V BGB). Je angebrochenen Monat Nutzungszeit wird ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 4 % des Kaufpreises der ersetzten Ware fällig; dem Besteller bleibt der Nachweis einer niedrigeren Nutzungsentschädigung unbenommen.
9.5
Der Rücktritt ist nur im Fall eines nicht unerheblichen Mangels möglich (§ 323 V BGB); Schadensersatzansprüche bestehen –auch für Verbraucher - nur nach Maßgabe des § 13 (§ 475 III BGB).
9.6
Darüber hinaus können für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Produkte auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten (vertraglichen) Garantiezusage bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. HoGtec ist für die Garantieversprechen der Hersteller nicht verantwortlich.
§ 10 Verjährungsfrist
10.1
Die gesetzliche Gewährleistung der in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche gegenüber Ihnen als Verbrauchern endet bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahrenübergang und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Sind Sie Unternehmer besteht auch für neue Sachen eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Von den vorstehenden Beschränkungen nicht erfasst ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung für vorvertragliches Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2
Sofern der Besteller Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit Warenbereitstellung bzw. Übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach § 12.1 nicht verlängert.
§ 11 Haftung auf Schadensersatz
11.1
HoGtec haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
11.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HoGtec nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet HoGtec nicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ferner der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.3
Unabhängig von einem Verschulden von HoGtec bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie durch HoGtec dar.
11.4
HoGtec ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
§ 12 Verwendung von Daten
12.1
Alle personenbezogenen Daten werden bei HoGtec streng vertraulich behandelt. Unsere Datenschutzpraxis steht insbesondere im Einklang mit der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Persönliche Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen an Dritte weiter gegeben. Nur die jeweils notwendigen Daten werden an den Service-Provider, den Distributor und den Paket- bzw. Kurierservice weiter gegeben. Es besteht u.a. jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier.
§ 13 Sonstiges
13.1
Alle mit HoGtec abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts; Ist der Kunde Verbraucher und hat seinen Wohnsitz nicht in Deutschland, bleiben zwingende Vorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, von dieser Rechtswahl unberührt. In diesen Fällen gilt dann zugunsten des Verbrauchers das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Die Vertragssprache ist Deutsch.
13.2
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz von HoGtec; gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.3
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von HoGtec.
13.4
Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; im Fall eines Dissens in einzelnen Teilen gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB).
13.5
Anzeigen und Erklärungen gegenüber HoGtec sind in Textorm abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Verwenders bleiben von dieser Regelung unberührt.
13.6
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.